Gemeinsam. Europa wieder stark machen.
Das ist das Motto der EU-Ratspräsidentschaft, die Deutschland von heute bis zum 31.12.2020 übernimmt.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union ist zusammen mit dem Europäischen Parlament der Gesetzgeber der EU und existiert seit 1958. In ihm kommen die Fachministerinnen und -minister der 27 Mitgliedsstaaten je nach anstehendem Thema zusammen.
Zusammen stimmen die Fachministerinnen und -minister über EU-Rechtsvorschriften ab, koordinieren politische Maßnahmen, genehmigen den EU-Haushalt, schließen internationale Abkommen, entwickeln die Außen- und Sicherheitspolitik und vieles mehr. Man merkt: Es steht viel an!
Die Ratspräsidentschaft
Alle sechs Monate übernimmt ein anderes Land die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union. Deutschland hatte zuletzt 2007 den Vorsitz in diesem Gremium. 2021 folgen Portugal und Slowenien, mit denen Deutschland sich auf eine sogenannte „Trio-Präsidentschaft“, also ein gemeinsames Programm, geeinigt hat.
Die Aufgaben der Ratspräsidentschaft bestehen vor allem darin, die Arbeit des Rates zu organisieren und zu koordinieren, Sitzungen vorzubereiten und inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Womit wir bei den Schwerpunkten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sind:
Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
- Bewältigung der Corona-Folgen und Wiederaufbau der Wirtschaft
- Mehrjähriger Finanzrahmen
- Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zu Großbritannien
- Weitere Themen, u.a. Klimaschutz, Digitalisierung, Europas Rolle in der Welt