MdL Günter Rudolph (SPD): Musikschulgesetz der SPD soll Förderung auf eine neue solide Basis stellen – Gebühren runter, Qualität rauf!

Hessen hat kein Gesetz, dass die Förderung der Musikschulen regelt. Die Förderung erfolgt bisher ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Richtlinie. Musikschulgesetz der SPD soll Förderung auf eine neue solide Basis stellen – Gebühren runter, Qualität rauf!

Günter Rudolph, MdL
Günter Rudolph, MdL Bild: SPD Schwalm-Eder

Hessen hat kein Gesetz, dass die Förderung der Musikschulen regelt. Die Förderung erfolgt bisher ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Richtlinie.

„Im Jahr 2018 wurde die Förderung der Kultur in der hessischen Verfassung verankert. An der strukturellen Unterfinanzierung der Musikschulen hat dies bisher nichts geändert. Die Konsequenz sind steigende Gebühren für Eltern und zum Teil prekäre Arbeitsbedingungen für Beschäftigte. Beides wollen wir ändern. Ziel ist es, den Kostenanteil des Landes an den Gesamtkosten schrittweise so zu erhöhen, dass sich das Land zu einem Drittel der Gesamtkosten der Musikschulen beteiligt. „Damit können die Musikschulgebühren für Eltern gesenkt und damit Chancengleichheit erhöht werden und gleichzeitig eine tarifliche Bezahlung von Musikschullehrkräften gewährleistet werden“, erklärt Günter Rudolph

„Kulturelle Bildung darf nicht nur etwas für Besserverdienende sein. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf ein breites Musikschulangebot zu sozialverträglichen Preisen sichern und die Förderung endlich so regeln, dass die öffentlichen Musikschulen zu angemessenen Lern- und Arbeitsbedingungen in ihrem Bestand gesichert werden“, so Rudolph weiter.

„Aus Gesprächen mit der Musikschule Schwalm-Eder-Nord weiß ich, dass der finanzielle Handlungsspielraum der öffentlichen Musikschulen ausgereizt ist und die Zuschüsse, die die Musikschulen vom Schwalm-Eder-Kreis und den Kommunen sowie dem Land erhalten, seit langem nicht mehr ausreichen“, so Rudolph. Die Corona-Pandemie verschärft die Situation zusätzlich.

Das Land müsse jetzt endlich schrittweise seinen Anteil an der Gesamtfinanzierung steigern, vor allem auch um den Musikschulen eine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen. Nur ein Drittel der Lehrkräfte an Musikschulen sei fest angestellt, überwiegend in Teilzeit. Um den Lehrkräften bessere Perspektiven zu bieten, brauchen wir angemessen entlohnte Arbeitsverhältnisse. Die tarifliche Bezahlung können viele Musikschulen aus den Elternbeiträgen und dem aktuellen Landesanteil von 4 Prozent an der Gesamtfinanzierung nicht realisieren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Hintergrund:

In Hessen gibt es 34 private und 68 öffentliche Musikschulen, 55 davon sind als eingetragene Vereine organisiert. An den öffentlichen Musikschulen unterrichten rund 3.000 Lehrkräfte 114.000 Schülerinnen und Schüler. Im Schwalm-Eder-Kreis gibt es zwei Musikschulen mit rund 2500 Schülerinnen und Schülern.