Satzung

Gliederung

  1. Mitgliedschaft
  2. Organe
  3. Unterbezirkskonferenz der Jusos Schwalm-Eder
  4. Außerordentliche Unterbezirkskonferenz
  5. Juso-Vorstand
  6. Wahlen und Abstimmungen
  7. Quotierung
  8. Änderungen, Schlussbestimmungen

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Vorbemerkung

Die Satzung ist eine Rechtsordnung, die das Arbeiten der Jusos Schwalm-Eder auf eine klar definierte Basis stellen soll. Keine Jungsozialistin und kein Jungsozialist soll durch die Satzung daran gehindert werden, sich aktiv in den politischen Diskussionsprozess einzubringen; politische Arbeit wird nicht durch die Satzungsvorschrift geleistet.

Mitgliedschaft

Mitglieder der Jusos Schwalm-Eder sind alle Mitglieder der Juso Arbeitsgemeinschaften im SPD Unterbezirk Schwalm-Eder, sowie alle Mitglieder der SPD Schwalm-Eder bis zum vollendeten 35. Lebensjahr.  Jungsozialistinnen und Jungsozialisten, die in Organe gewählt wurden und während ihrer Amtszeit das 35. Lebensjahr vollenden, können bis zum Ende ihrer Amtszeit noch Mitglieder der Jusos Schwalm-Eder sein.

Organe

Organe der Jusos Schwalm-Eder sind:

  1. die Unterbezirkskonferenz
  2. der Vorstand
Unterbezirkskonferenz der Jusos Schwalm-Eder

Die Unterbezirkskonferenz der Jusos Schwalm-Eder ist das oberste beschlussfassende Organ der Jusos Schwalm-Eder. Sie ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.

Sie setzt sich zusammen aus allen Jungsozialistinnen und Jungsozialisten im Unterbezirk Schwalm-Eder

Die Unterbezirkskonferenz der Jusos Schwalm-Eder ist parteiöffentlich.

Zu den Aufgaben der Unterbezirkskonferenz der Jusos Schwalm-Eder gehört insbesondere:

    1. die Beschlussfassung über grundsätzliche politische Fragen und Festlegung der Richtlinien für die politische Arbeit
    2. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes der Jusos Schwalm-Eder
    3. die Wahlen:

(a)    eines Präsidiums, sowie einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission,

(b)    der/ des Juso-Vorsitzenden,

(c)    der stellvertretenden Juso-Vorsitzenden,

(d)    der Beisitzer/innen des Juso-Vorstandes

    1. Nominierungen
    2. Beratung und Beschlussfassung der eingegangenen Anträge; vor allem über die politische Entlastung des Juso-Vorstandes
    3. Die Einladung zur Unterbezirkskonferenz ist den Jungsozialistinnen und Jungsozialisten vier Wochen vor der Konferenz zuzustellen; dabei ist auf den Termin zur Einreichung von Anträgen hinzuweisen.
    4. Anträge können von
    5. dem Juso-Vorstand
    6. von jeder stimmberechtigten Jungsozialistin und jedem stimmberechtigten Jungsozialisten eingereicht werden.

Sie müssen spätestens eine Woche vor der Konferenz vorliegen. Initiativanträge können auch noch während der Konferenz gestellt werden. Sie bedürfen der Unterstützung von mindestens 3 der anwesenden Stimmberechtigten Konferenzteilnehmer/innen (durch Unterschrift auf dem Antrag nachzuweisen).

Die Unterbezirkskonferenz wählt aus den Reihen der Anwesenden ein Präsidium (mindestens: 1 Konferenzleiter/in, 1 Schriftführer/in) sowie eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission (mindestens 2 Vertreter/innen).

Über den Verlauf der Konferenz wird ein Beschlussprotokoll geführt, das innerhalb von 4 Wochen dem Juso-Vorstand zuzusenden ist. Es ist von mindestens 2 Mitgliedern des Präsidiums zu unterzeichnen.

Die Juso-Unterbezirkskonferenz beschließt zu Anfang eine Geschäftsordnung. Unter anderem müssen dort geregelt sein: Bestimmungen über Erteilung und Entzug des Rederechts und der Ausschluss von der Konferenz. Anträge zur Geschäftsordnung haben gegenüber anderen Anträgen Vorrang.

Außerordentliche Unterbezirkskonferenz

Eine außerordentliche Unterbezirkskonferenz ist einzuberufen:

  1. auf Beschluss des Juso-Vorstands
  2. auf Antrag von 1/10 der Juso-Mitglieder
  3. wenn mehr als 2/3 der Mitglieder des Juso-Vorstands ausgeschieden sind
  4. wenn der/ die Vorsitzende/r vorzeitig ausscheidet
  5. wenn der/ die stellv. Vorsitzende/r vorzeitig ausscheidet

Bei der Einberufung einer solchen außerordentlichen Vollversammlung können die Fristen verkürzt werden.

Juso-Vorstand
  1. Der Juso-Vorstand besteht aus dem/ der Vorsitzende/n, seinen/ ihren bis zu 4 Stellvertreter/innen und bis zu 7 Beisitzer/innen.
  2. Der Juso-Vorstand verteilt die Aufgaben untereinander, ist aber für seine Arbeit gegenüber der Unterbezirkskonferenz insgesamt verantwortlich.
  3. Der Juso-Vorstand wird für ein Jahr gewählt.
  4. Der Juso-Vorstand leitet den Juso Unterbezirk und ist für die Durchführung der Beschlüsse der Unterbezirkskonferenz verantwortlich.
  5. Der Juso-Vorstand beruft die Unterbezirkskonferenz ein und kann in der Vollversammlung auch Vorschläge zu den einzelnen Wahlen unterbreiten.
  6. Der Juso-Vorstand trifft sich nach Bedarf. Eine Vorstandssitzung wird von dem/ der Vorsitzenden einberufen. Im Haftungsfall kann ein anderes Vorstandsmitglied die Sitzung einberufen. Die Sitzungen sind für jedes Mitglied zugänglich.
  7. Im Einzelfall kann der/ die Vorsitzende öffentliche Erklärungen im Namen des Vorstands abgeben.
  8. Die/der (stellvertretende/-n) Bezirksvorsitzende/-n, (stellvertretende/-n) Landesvorsitzende/-n und (stellvertretende/-n) Bundesvorsitzende/-n werden in den Vorstand kooptiert, sofern sie einem OV des Schwalm-Eder-Kreises angehören.
Wahlen und Abstimmungen
  1. Die Unterbezirkskonferenz ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der zu Beginn in der Teilnehmerliste eingetragenen stimmberechtigten Mitglieder noch anwesend ist. Auf Antrag stellt das Präsidium die Beschlussfähigkeit fest.
  2. Alle Organe der Jusos Schwalm-Eder fassen ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, falls dieses Statut nichts Anderes bestimmt.
  3. Wahlen sind grundsätzlich geheim. Mandatsprüfungs- und Zählkommission sowie das Präsidium der Vollversammlung können offen gewählt werden.
  4. Der/ die Juso-Vorsitzende/r wird in Einzelwahl gewählt.
  5. Die Stellvertreter/innen und die Beisitzer/innen des Juso-Vorstand werden jeweils nach den Grundsätzen der Listenwahl gewählt. Die Wahlvorschläge werden alphabetisch angeordnet.
  6. Ein Stimmzettel ist gültig, wenn höchstens die Zahl der zu Wählenden angekreuzt ist und mindestens die Hälfte.
  7. Gewählt ist jeweils, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Für die Ämter, die nicht besetzt werden konnten, weil die Kandidaten/ Kandidatinnen nicht die Hälfte der Stimmen erhalten haben, findet ein Wahlgang statt, bei dem die Kandidaten/ Kandidatinnen mit der höchsten Stimmenanzahl gewählt sind.
  8. Im Übrigen gelten für das Wahlverfahren die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten in der SPD (in der jeweils gültigen Fassung) und der SPD-Wahlordnung (in der jeweils gültigen Fassung).
Quotierung

Der Vorstand der Jusos Schwalm-Eder muss aus mindestens 40% Mitgliedern eines jeden Geschlechts bestehen.

Das Wahlverfahren bestimmt sich nach § 8 Wahlordnung der Partei (in der jeweils gültigen Fassung).

Änderungen, Schlussbestimmungen

Änderungen dieses Statuts können nur mit 3⁄4 Mehrheit durch die Unterbezirkskonferenz der Jusos Schwalm-Eder beschlossen werden.

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Dieser Satzungsentwurf tritt mit seiner Beschlussfassung vom 21.02.2012 in Kraft.

Diese Satzung ist durch Anträge bei der Unterbezirkskonferenz am 22.02.2015, am 16.03.2016 und am 22.02.2020 geändert worden.